+90. In Übereinstimmung mit dem in Absatz 71 genannten Ansatz der Verhältnismäßigkeit sollten die …

90. In Übereinstimmung mit dem in Absatz 71 genannten Ansatz der Verhältnismäßigkeit sollten die …

In Übereinstimmung mit dem in Absatz 71 genannten Ansatz der Verhältnismäßigkeit sollten die zuständigen Behörden von Fall zu Fall eine Analyse der qualitativen Merkmale des vorgesehenen Geschäftsmodells des antragstellenden Kreditinstituts vornehmen, um dessen Erfolgstreiber und die wichtigsten Abhängigkeiten bei der Bildung des Sichtweise des antragstellenden Kreditinstituts zu verstehen.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/