+100. Die zuständigen Behörden sollten in Erwägung ziehen, Rentabilitätstrends und -kennzahlen unter …

100. Die zuständigen Behörden sollten in Erwägung ziehen, Rentabilitätstrends und -kennzahlen unter …

Die zuständigen Behörden sollten in Erwägung ziehen, Rentabilitätstrends und -kennzahlen unter Berücksichtigung der Risiken, die das antragstellende Kreditinstitut einzugehen beabsichtigt, und der relativen Leistung im Vergleich zu Mitbewerbern zu bewerten. Zur Untermauerung dieser Bewertung können sich die zuständigen Behörden auf die gängigsten Rentabilitäts- und Risikoindikatoren wie Eigenkapitalrendite, Return on Assets, Aufwandsquote, Risikokosten und Verschuldungsquote beziehen. Die Verwendung spezifischer Indikatoren durch die zuständige Behörde sollte die Risikoart und das Risikoniveau widerspiegeln, das das antragstellende Kreditinstitut zur Erzielung von Gewinnen ins Auge fasst (beispielsweise kann ein Institut mit einer konservativen Risikobereitschaft, das niedrigere und stabilere Renditen erwirtschaftet, tragfähiger sein als ein Institut mit hohen Renditen, aber mit einer sehr aggressiven Risikobereitschaft). Die zuständigen Behörden sollten das der wirtschaftlichen Leistung zugrunde liegende Risiko (z. B. das Risikoniveau von Vermögenswerten) sorgfältig bewerten und dabei soweit wie möglich auch risikobereinigte Indikatoren berücksichtigen.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/