+105. Die angestrebte Kostenstruktur (z. B. Personal-, Verwaltungs- oder IT-Kosten) sollte in …
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105. Die angestrebte Kostenstruktur (z. B. Personal-, Verwaltungs- oder IT-Kosten) sollte in …
Die angestrebte Kostenstruktur (z. B. Personal-, Verwaltungs- oder IT-Kosten) sollte in absoluten Zahlen überprüft und, sofern möglich und angemessen, mit den „Peers“ verglichen werden, wobei die erheblichen negativen Auswirkungen zu berücksichtigen sind, die die Unterschätzung bestimmter Kosten, insbesondere in der Gründungsphase oder in Stresssituationen, auf die Tragfähigkeit des Geschäftsmodells und/oder der Strategie haben kann. Die zuständigen Behörden sollten auf wiederkehrende Kostenkonzentrationen achten, die eine starre Kostenstruktur widerspiegeln können.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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