+108. Auf der Grundlage der überprüften Informationen sollte die zuständige Behörde die Annahmen des …
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108. Auf der Grundlage der überprüften Informationen sollte die zuständige Behörde die Annahmen des …
Auf der Grundlage der überprüften Informationen sollte die zuständige Behörde die Annahmen des antragstellenden Kreditinstituts hinterfragen und ihr eigenes aufsichtliches Gesamtbild entwickeln. Wenn die Annahmen nicht glaubwürdig sind, können die zuständigen Behörden alternative Annahmen entwickeln und eine Sensitivitätsanalyse durchführen, um die quantitativen Auswirkungen auf die zugehörigen Bereiche des Geschäftsplans zu Leitlinien für die Erteilung der Zulassung von Kreditinstituten bestimmen. Das gründliche Hinterfragen und gegebenenfalls die entsprechende Verwendung alternativer Annahmen ermöglichen es der zuständigen Behörde, die Gesamtauswirkungen der Sensitivitätsanalyse auf die Finanzprognosen und letztendlich auf die maßgeblichsten Aufsichtsanforderungen zu quantifizieren und zu bewerten. Die zuständige Behörde kann sowohl den Basisszenario als auch das Stressfallszenario hinterfragen.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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