+147. Die zuständigen Behörden sollten überprüfen, ob der Entwurf der Interessenkonfliktrichtlinie …
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147. Die zuständigen Behörden sollten überprüfen, ob der Entwurf der Interessenkonfliktrichtlinie …
Die zuständigen Behörden sollten überprüfen, ob der Entwurf der Interessenkonfliktrichtlinie das Leitungsorgan für die „Erstellung, Genehmigung und Überwachung der Umsetzung und Aufrechterhaltung wirksamer Strategien zur Ermittlung, Bewertung, Verwaltung und Minderung oder Vermeidung von tatsächlichen und potenziellen Interessenkonflikten auf Institutsebene“ sowie zwischen dem Institut und den Mitarbeitern, einschließlich des Leitungsorgans und der nächsten Familienangehörigen der Mitarbeiter, verantwortlich macht45 .
45 Siehe Abschnitte 11 und 12 der EBA- Leitlinien zur internen Governance .
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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