+157. Die zuständigen Behörden sollten die Antragsunterlagen überprüfen und sich vergewissern, dass …

157. Die zuständigen Behörden sollten die Antragsunterlagen überprüfen und sich vergewissern, dass …

Die zuständigen Behörden sollten die Antragsunterlagen überprüfen und sich vergewissern, dass die Zuweisung der Aufgaben und Verantwortlichkeiten es dem Leitungsorgan ermöglicht, die Struktur ihres Kreditinstituts49 vollständig zu kennen und „sicherstellen, dass die internen Kontrollfunktionen unabhängig von den Geschäftsbereichen sind, die sie kontrollieren, einschließlich einer geeigneten Aufgabentrennung, und über angemessene finanzielle und personelle Mittel sowie Befugnisse zur wirksamen Wahrnehmung ihrer Aufgabe verfügen. Die Berichtswege sowie die Zuordnung von Verantwortlichkeiten, insbesondere unter Inhabern von Schlüsselfunktionen, innerhalb des Kreditinstituts sollten klar, genau abgegrenzt, stimmig, durchsetzbar und ordnungsgemäß dokumentiert sein.“50


49 Absatz 71 der EBA-Leitlinien zur internen Governance.

50 Absatz 68 der EBA-Leitlinien zur internen Governance.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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