+183. Die zuständigen Behörden sollten beurteilen, ob die IKT-Richtlinie dem Kreditinstitut …

183. Die zuständigen Behörden sollten beurteilen, ob die IKT-Richtlinie dem Kreditinstitut …

Die zuständigen Behörden sollten beurteilen, ob die IKT-Richtlinie dem Kreditinstitut zuverlässige Informations- und Kommunikationssysteme bereitstellt und ob die IKT-Systeme in der Lage sein werden, die Fähigkeiten zur Aggregation von Risikodaten sowohl in normalen als auch in Stresszeiten vollständig zu unterstützen. Insbesondere sollten die zuständigen Behörden beurteilen, ob das Kreditinstitut mindestens in der Lage sein wird:

  • (a) genaue und zuverlässige Risikodaten zu erstellen;
  • (b) alle wesentlichen Risikodaten im gesamten Institut zu erfassen und zu sammeln;
  • (c) zusammengefasste und aktuelle Risikodaten zeitnah zu erstellen;
  • (d) zusammengefasste Risikodaten zur Erfüllung einer Vielzahl von Anfragen vom Leitungsorgan oder den zuständigen Behörden zu erstellen;
  • (e) eine solide, zuverlässige und sichere Arbeitsweise von Informations- und Kommunikationssystemen sicherzustellen, die die gezielten Tätigkeiten der Institute unterstützen. Leitlinien für die Erteilung der Zulassung von Kreditinstituten

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/