+29. Die Aufsichtsfunktion sollte kollektiv über angemessene Kenntnisse, Kompetenzen und Erfahrungen …

29. Die Aufsichtsfunktion sollte kollektiv über angemessene Kenntnisse, Kompetenzen und Erfahrungen …

Die Aufsichtsfunktion sollte kollektiv über angemessene Kenntnisse, Kompetenzen und Erfahrungen mit Blick auf Vergütungspolitik und -praxis sowie daraus resultierende Anreize und Risiken verfügen. Dazu sollten Kenntnisse, Kompetenzen und Erfahrung hinsichtlich der Mechanismen für die Ausrichtung der Vergütungsstruktur auf das Risiko- und Kapitalprofil der Wertpapierfirma zählen.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/