+29. Die Aufsichtsfunktion sollte kollektiv über angemessene Kenntnisse, Kompetenzen und Erfahrungen …
|
29. Die Aufsichtsfunktion sollte kollektiv über angemessene Kenntnisse, Kompetenzen und Erfahrungen …
Die Aufsichtsfunktion sollte kollektiv über angemessene Kenntnisse, Kompetenzen und Erfahrungen mit Blick auf Vergütungspolitik und -praxis sowie daraus resultierende Anreize und Risiken verfügen. Dazu sollten Kenntnisse, Kompetenzen und Erfahrung hinsichtlich der Mechanismen für die Ausrichtung der Vergütungsstruktur auf das Risiko- und Kapitalprofil der Wertpapierfirma zählen.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
|