+35. Die Compliance-Funktion und die Risikomanagementfunktion, sofern eingerichtet, oder die mit der …

35. Die Compliance-Funktion und die Risikomanagementfunktion, sofern eingerichtet, oder die mit der …

Die Compliance-Funktion und die Risikomanagementfunktion, sofern eingerichtet,10 oder die mit der Durchführung von Risikomanagementverfahren beauftragten Mitarbeiter (nachfolgend gilt, dass eine Bezugnahme auf die Risikomanagementfunktion in gleicher Weise auf Mitarbeiter anzuwenden ist, denen die Risikomanagementverfahren übertragen wurden, sofern eine solche Funktion nicht eingerichtet wurde) sollten wirksam in Einklang mit ihren Funktionen an der Festlegung von Bonuspools, Leistungskriterien und der Gewährung einer Vergütung mitwirken, wenn diese Funktionen Bedenken hinsichtlich der Wirkung auf das Verhalten der Mitarbeiter und dem Risikograd der getätigten Geschäfte haben.


10 Siehe Leitlinien zur internen Governance für Wertpapierfirmen.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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