+36. Die Aufsichtsfunktion sollte die Vergütung der Mitglieder der Leitungsfunktion festlegen und …
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36. Die Aufsichtsfunktion sollte die Vergütung der Mitglieder der Leitungsfunktion festlegen und …
Die Aufsichtsfunktion sollte die Vergütung der Mitglieder der Leitungsfunktion festlegen und überwachen und, sofern der in Abschnitt 2.4 erwähnte Vergütungsausschuss nicht eingerichtet EBA Public wurde, direkt die Vergütung der Leiter der unabhängigen Kontrollfunktionen, einschließlich der Compliance-Funktion und der Risikomanagementfunktion, sofern eingerichtet, überwachen.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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