+71. Gemäß Artikel 25 der Richtlinie (EU) 2019/2034 müssen Wertpapierfirmen unbeschadet der in …

71. Gemäß Artikel 25 der Richtlinie (EU) 2019/2034 müssen Wertpapierfirmen unbeschadet der in …

Gemäß Artikel 25 der Richtlinie (EU) 2019/2034 müssen Wertpapierfirmen unbeschadet der in Artikel 32 Absatz 4 der Richtlinie (EU) 2019/2034 vorgesehenen Ausnahmeregelungen sämtliche Anforderungen der Artikel 26, 30, 31, 32 und 33 dieser Richtlinie erfüllen. Dies EBA Public

umfasst die anwendbaren technischen Regulierungsstandards zur Vergütung. Die Anforderungen und ihre weiteren Bestimmungen in den vorliegenden Leitlinien gelten auf Einzelbasis sowie gegebenenfalls auf konsolidierter Basis nach den Ausführungen in Artikel 7 der Verordnung (EU) 2019/2033.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/