+3. Vergütungspolitik und Kontext der Gruppe
---+71. Gemäß Artikel 25 der Richtlinie (EU) 2019/2034 müssen Wertpapierfirmen unbeschadet der in …
---+72. Auf konsolidierter Ebene sollten das EU-Mutterunternehmen und die zuständigen Behörden …
---+73. Hinsichtlich Wertpapierfirmen und Unternehmen einer Gruppe, die in mehreren Mitgliedstaaten …
---+74. Bei Anwendung der Anforderungen auf konsolidierter Basis gelten die Vergütungsanforderungen des …
---+75. Mitarbeiter, die von einem Mutterunternehmen in einem Drittland an ein EU-Tochterunternehmen …
---+76. Kurzfristige Verträge oder Entsendungen dürfen nicht als Mittel zur Umgehung der …
---+77. Die Vergütungsanforderungen der Richtlinie (EU) 2019/2034 und die Regelungen der vorliegenden …
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3. Vergütungspolitik und Kontext der Gruppe
3. Vergütungspolitik und Kontext der Gruppe
1. Übersicht
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Regulierung |
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71. Gemäß Artikel 25 der Richtlinie (EU) 2019/2034 müssen Wertpapierfirmen unbeschadet der in …
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Gemäß Artikel 25 der Richtlinie (EU) 2019/2034 müssen Wertpapierfirmen unbeschadet der in Artikel 32 Absatz 4 der Richtlinie (EU) 2019/2034 vorgesehenen Ausnahmeregelungen sämtliche Anforderungen der Artikel 26, 30, 31, 32 und 33 dieser Richtlinie erfüllen. Dies EBA Public umfasst die anwendbaren technischen Regulierungsstandards zur Vergütung. Die Anforderungen und ihre weiteren Bestimmungen in den vorliegenden Leitlinien gelten auf Einzelbasis sowie gegebenenfalls auf konsolidierter Basis nach den Ausführungen in Artikel 7 der Verordnung (EU) 2019/2033.
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72. Auf konsolidierter Ebene sollten das EU-Mutterunternehmen und die zuständigen Behörden …
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Auf konsolidierter Ebene sollten das EU-Mutterunternehmen und die zuständigen Behörden sicherstellen, dass eine Vergütungspolitik für alle Mitarbeiter, einschließlich aller identifizierten Mitarbeiter, in allen Wertpapierfirmen und anderen Unternehmen im aufsichtlichen Konsolidierungskreis und allen Zweigniederlassungen umgesetzt und eingehalten wird. Die Vergütungspolitik sollte geschlechtsneutral sein. Spezifische Vergütungsanforderungen von Tochterunternehmen sollten berücksichtigt werden.
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73. Hinsichtlich Wertpapierfirmen und Unternehmen einer Gruppe, die in mehreren Mitgliedstaaten …
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Hinsichtlich Wertpapierfirmen und Unternehmen einer Gruppe, die in mehreren Mitgliedstaaten niedergelassen sind, sollte in der gruppenweiten Vergütungspolitik angegeben werden, wie bei ihrer Umsetzung Differenzen bei der nationalen Umsetzung der Vergütungsanforderungen der Richtlinie (EU) 2019/2034 Rechnung getragen wird.
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74. Bei Anwendung der Anforderungen auf konsolidierter Basis gelten die Vergütungsanforderungen des …
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Bei Anwendung der Anforderungen auf konsolidierter Basis gelten die Vergütungsanforderungen des Mitgliedstaats, in dem das EU-Mutterunternehmen seinen Sitz hat, auch für identifizierte Mitarbeiter, die einen wesentlichen Einfluss auf das Risikoprofil der Gruppe haben, selbst wenn die Umsetzung der Anforderungen von Artikel 30 und 32 der Richtlinie (EU) 2019/2034 durch den Mitgliedstaat, in dem das EU-Mutterunternehmen seinen Sitz hat, strenger ist.
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75. Mitarbeiter, die von einem Mutterunternehmen in einem Drittland an ein EU-Tochterunternehmen …
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Mitarbeiter, die von einem Mutterunternehmen in einem Drittland an ein EU-Tochterunternehmen, das eine Wertpapierfirma oder eine Zweigniederlassung ist, entsendet werden und die in den Anwendungsbereich der identifizierten Mitarbeiter dieser Wertpapierfirma oder der Zweigniederlassung fallen würden, sofern sie direkt von der Wertpapierfirma oder der Zweigniederlassung in der EU beschäftigt würden, sind identifizierte Mitarbeiter. Für diese entsendeten Mitarbeiter sollten die Vergütungsvorschriften der Richtlinie (EU) 2019/2034 in der Umsetzung in dem Mitgliedstaat, in dem die EU-Wertpapierfirma oder die EU-Zweigniederlassung ihren Sitz haben, sowie die anwendbaren technischen Regulierungsstandards gelten. Für die Zwecke von kurzfristigen Entsendungen, beispielsweise wenn eine Person nur für einige Wochen zur Durchführung von Projektarbeiten in einem Mitgliedstaat ansässig ist, sollten für diese Person diese Bestimmungen nur gelten, wenn sie nach den technischen Regulierungsstandards über identifizierte Mitarbeiter unter Berücksichtigung der für den entsprechenden Zeitraum gewährten Vergütung sowie der Funktion und Zuständigkeiten während der Entsendung ein identifizierter Mitarbeiter wäre.
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76. Kurzfristige Verträge oder Entsendungen dürfen nicht als Mittel zur Umgehung der …
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Kurzfristige Verträge oder Entsendungen dürfen nicht als Mittel zur Umgehung der Vergütungsanforderungen der Richtlinie (EU) 2019/2034 und damit verbundener Standards oder Leitlinien eingesetzt werden. EBA Public
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77. Die Vergütungsanforderungen der Richtlinie (EU) 2019/2034 und die Regelungen der vorliegenden …
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Die Vergütungsanforderungen der Richtlinie (EU) 2019/2034 und die Regelungen der vorliegenden Leitlinien gelten für Wertpapierfirmen in Mitgliedstaaten ungeachtet der Tatsache, ob sie Tochterunternehmen einer Mutterwertpapierfirma oder eines Instituts in einem Drittland sind. Wenn ein EU-Tochterunternehmen einer Mutterwertpapierfirma in einem Drittland ein EU-Mutterunternehmen ist, umfasst der aufsichtliche Konsolidierungskreis nicht die Ebene der in einem Drittland niedergelassenen Mutterwertpapierfirma und sonstiger direkter Tochterunternehmen dieser Mutterwertpapierfirma. Das EU-Mutterunternehmen sollte sicherstellen, dass die gruppenweite Vergütungspolitik der Mutterwertpapierfirma in einem Drittland im Rahmen ihrer eigenen Vergütungspolitik berücksichtigt wird, sofern dies nicht im Widerspruch zu den Anforderungen gemäß dem maßgeblichen EU-Recht oder nationalen Recht, einschließlich der vorliegenden Leitlinien, steht.
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1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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