+84. Bevor die Vergütungsanforderungen und Regelungen dieser Leitlinien verhältnismäßig angewendet …

84. Bevor die Vergütungsanforderungen und Regelungen dieser Leitlinien verhältnismäßig angewendet …

Bevor die Vergütungsanforderungen und Regelungen dieser Leitlinien verhältnismäßig angewendet werden, sollten die Mitarbeiter anhand der Kriterien gemäß Artikel 30 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2019/2034, der Delegierten Verordnung der Kommission gemäß Artikel 30 Absatz 4 dieser Richtlinie (technische Regulierungsstandards über identifizierte Mitarbeiter) sowie zusätzlicher interner Kriterien, identifiziert werden.15


15 Weitere Informationen über das Verfahren zur Identifizierung der betreffenden Mitarbeiter finden sich in Abschnitt 5 der vorliegenden Leitlinien.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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