+93. Die Selbsteinschätzung sollte auf den qualitativen und quantitativen Kriterien, die in den …
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93. Die Selbsteinschätzung sollte auf den qualitativen und quantitativen Kriterien, die in den …
Die Selbsteinschätzung sollte auf den qualitativen und quantitativen Kriterien, die in den technischen Regulierungsstandards über identifizierte Mitarbeiter festgelegt sind, beruhen und in Fällen, in denen die vollständige Identifizierung aller Mitarbeiter, deren berufliche Tätigkeit sich wesentlich auf das Risikoprofil der Wertpapierfirma oder der von ihnen verwalteten Vermögenswerte auswirkt, andernfalls nicht zu gewährleisten ist, zusätzliche von der Wertpapierfirma festgelegte Kriterien umfassen, die das Risikoniveau der unterschiedlichen Tätigkeiten innerhalb der Wertpapierfirma und die Auswirkungen der Mitarbeiter auf das Risikoprofil widerspiegeln. EBA Public
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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