+5. Verfahren zur Identifizierung der betreffenden Mitarbeiter
---+92. Es liegt in der Verantwortung der Wertpapierfirmen, die Mitarbeiter zu identifizieren, deren …
---+93. Die Selbsteinschätzung sollte auf den qualitativen und quantitativen Kriterien, die in den …
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---+98. Die Wertpapierfirmen sollten Aufzeichnungen über das Verfahren zur Identifizierung der …
---+99. Die Dokumentation der Selbsteinschätzung sollte mindestens die Zahl der identifizierten …
---+100. Darüber hinaus sollte die Dokumentation auch Mitarbeiter umfassen, die auf Grundlage von …

5. Verfahren zur Identifizierung der betreffenden Mitarbeiter

5. Verfahren zur Identifizierung der betreffenden Mitarbeiter

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung
92. Es liegt in der Verantwortung der Wertpapierfirmen, die Mitarbeiter zu identifizieren, deren …

Es liegt in der Verantwortung der Wertpapierfirmen, die Mitarbeiter zu identifizieren, deren berufliche Tätigkeit sich wesentlich auf das Risikoprofil der Wertpapierfirma und der von ihnen verwalteten Vermögenswerte auswirkt (identifizierte Mitarbeiter). Alle Wertpapierfirmen sollten jährlich eine Selbsteinschätzung durchführen, um alle Mitarbeiter zu identifizieren, deren berufliche Tätigkeit sich wesentlich auf das Risikoprofil der Wertpapierfirma oder und der von ihnen verwalteten Vermögenswerte auswirkt oder auswirken kann. Das Verfahren zur Identifizierung der betreffenden Mitarbeiter sollte Teil der allgemeinen Vergütungspolitik der Wertpapierfirma sein.

93. Die Selbsteinschätzung sollte auf den qualitativen und quantitativen Kriterien, die in den …

Die Selbsteinschätzung sollte auf den qualitativen und quantitativen Kriterien, die in den technischen Regulierungsstandards über identifizierte Mitarbeiter festgelegt sind, beruhen und in Fällen, in denen die vollständige Identifizierung aller Mitarbeiter, deren berufliche Tätigkeit sich wesentlich auf das Risikoprofil der Wertpapierfirma oder der von ihnen verwalteten Vermögenswerte auswirkt, andernfalls nicht zu gewährleisten ist, zusätzliche von der Wertpapierfirma festgelegte Kriterien umfassen, die das Risikoniveau der unterschiedlichen Tätigkeiten innerhalb der Wertpapierfirma und die Auswirkungen der Mitarbeiter auf das Risikoprofil widerspiegeln. EBA Public

94. Bei der Anwendung quantitativer Kriterien auf der Grundlage der Mitarbeitervergütung sind die …

Bei der Anwendung quantitativer Kriterien auf der Grundlage der Mitarbeitervergütung sind die für das vorangegangene Geschäftsjahr gewährte Festvergütung und die den Mitarbeitern im bzw. für das vorangegangene Geschäftsjahr gewährten variablen Vergütungen zu berücksichtigen. Die im vorangegangenen Geschäftsjahr gewährte variable Vergütung ist dabei die im vorangegangenen Geschäftsjahr gewährte variable Vergütung in Bezug auf die vorherige Leistung. Die Wertpapierfirmen sollten die anzuwendende Methode in ihrer Vergütungspolitik festlegen. Bei der Anwendung quantitativer Kriterien auf Grundlage der Mitarbeitervergütung sollten die Wertpapierfirmen alle monetären und nicht-monetären festen und variablen Komponenten der Vergütung berücksichtigen, die für berufliche Leistungen gewährt wurden. Gewöhnliche Vergütungspakete, die nicht Einzelpersonen zugeordnet werden können, sollten auf Grundlage von objektiven Kriterien auf die einzelnen Mitarbeiter heruntergebrochen werden.

95. Bei der Anwendung quantitativer Kriterien, die in EUR festgelegt sind, sollten …

Bei der Anwendung quantitativer Kriterien, die in EUR festgelegt sind, sollten Wertpapierfirmen, die Vergütungen in einer anderen Währung als EUR gewähren, die geltenden Schwellenwerte entweder unter Verwendung des für die Konsolidierung der Konten verwendeten internen Wechselkurses oder des von der Kommission für die Finanzplanung und den Haushalt für den Monat, in dem die Vergütung gewährt wurde, verwendeten Wechselkurses oder des Wechselkurses für den letzten Monat des Geschäftsjahres der Wertpapierfirma umrechnen . Die Wertpapierfirma sollte die anzuwendende Methode zur Festlegung des Wechselkurses in ihrer Vergütungspolitik dokumentieren.

96. Die Selbsteinschätzung sollte klar, kohärent, ordnungsgemäß dokumentiert und zumindest …

Die Selbsteinschätzung sollte klar, kohärent, ordnungsgemäß dokumentiert und zumindest hinsichtlich der qualitativen Kriterien in den technischen Regulierungsstandards über identifizierte Mitarbeiter sowie gegebenenfalls zusätzlich auf Grundlage von Kriterien der Wertpapierfirmen regelmäßig während des Jahres aktualisiert werden. Die Wertpapierfirmen sollten sicherstellen, dass die Mitarbeiter, die während eines Zeitraums von mindestens drei Monaten in einem Geschäftsjahr unter die Kriterien in Artikel 3 der technischen Regulierungsstandards über identifizierte Mitarbeiter fallen oder wahrscheinlich fallen, als identifizierte Mitarbeiter behandelt werden.

97. Die folgenden Informationen sollten mindestens in die Dokumentation über die vorgenommene …

Die folgenden Informationen sollten mindestens in die Dokumentation über die vorgenommene Selbsteinschätzung hinsichtlich der Identifizierung von Mitarbeitern aufgenommen werden:

  • a. Grundannahmen für die Selbsteinschätzung und Umfang ihrer Anwendung;
  • b. das für die Bewertung von Risiken, die auf die Geschäftsstrategie und Tätigkeiten der Wertpapierfirma zurückgehen, auch an unterschiedlichen geografischen Standorten, zugrunde gelegte Konzept;
  • c. Angaben, wie Personen, die in Wertpapierfirmen und anderen zum Konsolidierungskreis gehörenden Unternehmen, Tochterunternehmen und Zweigniederlassungen, auch an Standorten in Drittländern, tätig sind, bewertet werden; EBA Public
  • d. die Rolle und Zuständigkeiten der verschiedenen Unternehmensorgane und internen Funktionen, die an der Gestaltung, Überwachung, Überprüfung und Anwendung des Selbsteinschätzungsprozesses beteiligt sind;
  • e. das Ergebnis der Identifizierung.
98. Die Wertpapierfirmen sollten Aufzeichnungen über das Verfahren zur Identifizierung der …

Die Wertpapierfirmen sollten Aufzeichnungen über das Verfahren zur Identifizierung der betreffenden Mitarbeiter und seine Ergebnisse führen und der für sie zuständigen Aufsichtsbehörde nachweisen können, wie die Mitarbeiter nach den in den technischen Regulierungsstandards über identifizierte Mitarbeiter genannten qualitativen und quantitativen Kriterien sowie zusätzlichen von den Wertpapierfirmen herangezogenen Kriterien identifiziert worden sind.

99. Die Dokumentation der Selbsteinschätzung sollte mindestens die Zahl der identifizierten …

Die Dokumentation der Selbsteinschätzung sollte mindestens die Zahl der identifizierten Mitarbeiter, einschließlich der Zahl der erstmals identifizierten Mitarbeiter, die Aufgabenbereiche und Tätigkeiten, die Namen oder sonstigen eindeutigen Kennungen sowie die Zuordnung der identifizierten Mitarbeiter innerhalb der Wertpapierfirma zu Geschäftsbereichen und einen Vergleich mit den Ergebnissen der Selbsteinschätzung des Vorjahres umfassen.

100. Darüber hinaus sollte die Dokumentation auch Mitarbeiter umfassen, die auf Grundlage von …

Darüber hinaus sollte die Dokumentation auch Mitarbeiter umfassen, die auf Grundlage von quantitativen Kriterien identifiziert wurden, deren berufliche Tätigkeit aber ohne wesentliche Auswirkungen auf das Risikoprofil der Wertpapierfirma oder der von ihnen verwalteten Vermögenswerte gemäß den technischen Regulierungsstandards über identifizierte Mitarbeiter eingestuft wurde. Die Wertpapierfirmen sollten die Dokumentation für einen angemessenen Zeitraum aufbewahren, um die Überprüfung durch die zuständigen Behörden zu ermöglichen.

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/