+103. Wenn identifizierte Mitarbeiter in Tochterunternehmen, die selbst nicht der Richtlinie (EU) …
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103. Wenn identifizierte Mitarbeiter in Tochterunternehmen, die selbst nicht der Richtlinie (EU) …
Wenn identifizierte Mitarbeiter in Tochterunternehmen, die selbst nicht der Richtlinie (EU) 2019/2034 unterliegen, von einer Ausnahme betroffen sind, ist die zuständige Behörde der Mutterwertpapierfirma die zuständige Behörde. Für Zweigniederlassungen von Wertpapierfirmen mit Hauptsitz in einem Drittland handelt es sich bei der zuständigen Behörde um die zuständige Behörde, die für die Beaufsichtigung von Wertpapierfirmen in dem Mitgliedstaat, in dem sich die Zweigniederlassung befindet, zuständig ist.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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