+118. Die Wertpapierfirmen und zuständigen Behörden sollten dafür Sorge tragen, dass die Gewährung …

118. Die Wertpapierfirmen und zuständigen Behörden sollten dafür Sorge tragen, dass die Gewährung …

Die Wertpapierfirmen und zuständigen Behörden sollten dafür Sorge tragen, dass die Gewährung, Auszahlung und die Erdienung einer variablen Vergütung, einschließlich der Anwendung von Malus- und Rückforderungsvereinbarungen, im Rahmen der Vergütungspolitik der Wertpapierfirmen die Fähigkeit der Wertpapierfirmen zur Wahrung der soliden Eigenmittelausstattung nicht beeinträchtigt.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/