+118. Die Wertpapierfirmen und zuständigen Behörden sollten dafür Sorge tragen, dass die Gewährung …
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118. Die Wertpapierfirmen und zuständigen Behörden sollten dafür Sorge tragen, dass die Gewährung …
Die Wertpapierfirmen und zuständigen Behörden sollten dafür Sorge tragen, dass die Gewährung, Auszahlung und die Erdienung einer variablen Vergütung, einschließlich der Anwendung von Malus- und Rückforderungsvereinbarungen, im Rahmen der Vergütungspolitik der Wertpapierfirmen die Fähigkeit der Wertpapierfirmen zur Wahrung der soliden Eigenmittelausstattung nicht beeinträchtigt.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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