+6. Eigenmittelausstattung
---+118. Die Wertpapierfirmen und zuständigen Behörden sollten dafür Sorge tragen, dass die Gewährung …
---+119. Bei der Bewertung, ob die Eigenmittelausstattung solide ist, sollte die Wertpapierfirma den …
---+120. Die Wertpapierfirmen sollten den Einfluss der variablen Vergütung, sowohl direkt ausbezahlter …
---+121. Die von einer Wertpapierfirma insgesamt gewährte variable Vergütung darf diese nicht daran …
---+122. Wertpapierfirmen, die nicht über eine solide Eigenmittelausstattung verfügen oder bei denen …
---+123. Die zuständigen Behörden sollten eingreifen, wenn die Gewährung einer variablen Vergütung die …

6. Eigenmittelausstattung

6. Eigenmittelausstattung

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung
118. Die Wertpapierfirmen und zuständigen Behörden sollten dafür Sorge tragen, dass die Gewährung …

Die Wertpapierfirmen und zuständigen Behörden sollten dafür Sorge tragen, dass die Gewährung, Auszahlung und die Erdienung einer variablen Vergütung, einschließlich der Anwendung von Malus- und Rückforderungsvereinbarungen, im Rahmen der Vergütungspolitik der Wertpapierfirmen die Fähigkeit der Wertpapierfirmen zur Wahrung der soliden Eigenmittelausstattung nicht beeinträchtigt.

119. Bei der Bewertung, ob die Eigenmittelausstattung solide ist, sollte die Wertpapierfirma den …

Bei der Bewertung, ob die Eigenmittelausstattung solide ist, sollte die Wertpapierfirma den Gesamtwert ihrer Eigenmittel, deren Zusammensetzung und insbesondere das harte Kernkapital und ihre Eigenmittelanforderungen berücksichtigen. Die Anforderung der Wahrung einer soliden Eigenmittelausstattung gilt auch auf konsolidierter Basis. Darüber hinaus sollten die zuständigen Behörden die Ergebnisse ihrer aufsichtlichen Überprüfungen berücksichtigen.

120. Die Wertpapierfirmen sollten den Einfluss der variablen Vergütung, sowohl direkt ausbezahlter …

Die Wertpapierfirmen sollten den Einfluss der variablen Vergütung, sowohl direkt ausbezahlter als auch zurückbehaltener Beträge, bei ihrer Eigenkapital- und Liquiditätsplanung und beim Verfahren der Beurteilung der Angemessenheit des internen Kapitals (ICAAP) insgesamt berücksichtigen.

121. Die von einer Wertpapierfirma insgesamt gewährte variable Vergütung darf diese nicht daran …

Die von einer Wertpapierfirma insgesamt gewährte variable Vergütung darf diese nicht daran hindern, langfristig eine solide Eigenmittelausstattung zu wahren oder wiederherzustellen, und sollte den Interessen von Anteilseignern und Eigentümern, Anlegern und anderen beteiligten Kreisen Rechnung tragen. Eine variable Vergütung sollte nicht gewährt oder ausbezahlt werden, wenn dies eine nicht mehr solide Eigenmittelausstattung der Wertpapierfirma zur Folge hätte. Die Wertpapierfirma sollte diese Anforderungen, die Ergebnisse der Beurteilung der Angemessenheit des internen Kapitals (ICAAP), ihre mehrjährige Kapitalplanung und Empfehlungen zu Ausschüttungen durch die zuständigen Behörden und Europäischen Aufsichtsbehörden berücksichtigen, wenn sie Folgendes bestimmt:

  • a. den Gesamtpool der variablen Vergütung, der für das Jahr zuerkannt werden kann; und
  • b. den Betrag der variablen Vergütung, der in dem betreffenden Jahr ausbezahlt oder erdient wird.
122. Wertpapierfirmen, die nicht über eine solide Eigenmittelausstattung verfügen oder bei denen …

Wertpapierfirmen, die nicht über eine solide Eigenmittelausstattung verfügen oder bei denen die Solidität der Eigenmittelausstattung gefährdet ist, sollten folgende Maßnahmen hinsichtlich einer variablen Vergütung ergreifen:

  • a. Verringerung des variablen Bonuspools, einschließlich der Möglichkeit einer Verringerung auf null;
  • b. Anwendung der erforderlichen Maßnahmen zur Leistungsanpassung, insbesondere eines Malus; EBA Public
  • c. Heranziehung des Nettogewinns der Wertpapierfirma für das betreffende Jahr und möglicherweise für Folgejahre zur Stärkung der Eigenmittelausstattung. Die Wertpapierfirma darf für eine Verringerung der variablen Vergütung, die zur Sicherstellung einer soliden Eigenmittelausstattung vorgenommen wird, keine Kompensation in späteren Jahren oder in Form anderer Zahlungen, Vehikel oder Methoden, die zu einer Umgehung dieser Vorschrift führen würden, gewähren.
123. Die zuständigen Behörden sollten eingreifen, wenn die Gewährung einer variablen Vergütung die …

Die zuständigen Behörden sollten eingreifen, wenn die Gewährung einer variablen Vergütung die Wahrung einer soliden Eigenmittelausstattung beeinträchtigt, indem sie die Wertpapierfirma auffordern, eine Begrenzung oder eine Obergrenze des festgelegten Gesamtpools der variablen Vergütung anzuwenden, bis sich die Angemessenheit des Kapitals verbessert, und gegebenenfalls Maßnahmen zur Leistungsanpassung, insbesondere Malus, anzuwenden und die Wertpapierfirmen zu verpflichten, Nettogewinne zur Stärkung der Eigenmittel zu verwenden.

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/