+135. Gezahlte Dividenden auf erdiente Anteile oder gleichwertige Beteiligungen, die Mitarbeiter als …
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135. Gezahlte Dividenden auf erdiente Anteile oder gleichwertige Beteiligungen, die Mitarbeiter als …
Gezahlte Dividenden auf erdiente Anteile oder gleichwertige Beteiligungen, die Mitarbeiter als Anteilseigner oder Eigentümer einer Wertpapierfirma erhalten, sind nicht Teil der Vergütung im Sinne dieser Leitlinien. Gleiches gilt für Zinsen, die an Mitarbeiter auf andere erdiente Instrumente oder Anlagen gezahlt werden.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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