+142. Wertpapierfirmen sollten die Sperrfrist als Zeitpunkt des Ereignisses oder als Zeitraum …
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142. Wertpapierfirmen sollten die Sperrfrist als Zeitpunkt des Ereignisses oder als Zeitraum …
Wertpapierfirmen sollten die Sperrfrist als Zeitpunkt des Ereignisses oder als Zeitraum zwischen dem Anfangs- und dem Enddatum des Ereignisses, wenn die Bindungsbedingung erfüllt sein sollte, festlegen. Die Bindungsprämien sollten nach Ablauf der Sperrfrist gewährt werden. Während der Sperrfrist sollten keine anteiligen Beträge gewährt werden.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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