+142. Wertpapierfirmen sollten die Sperrfrist als Zeitpunkt des Ereignisses oder als Zeitraum …

142. Wertpapierfirmen sollten die Sperrfrist als Zeitpunkt des Ereignisses oder als Zeitraum …

Wertpapierfirmen sollten die Sperrfrist als Zeitpunkt des Ereignisses oder als Zeitraum zwischen dem Anfangs- und dem Enddatum des Ereignisses, wenn die Bindungsbedingung erfüllt sein sollte, festlegen. Die Bindungsprämien sollten nach Ablauf der Sperrfrist gewährt werden. Während der Sperrfrist sollten keine anteiligen Beträge gewährt werden.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/