+228. Wenn der Leiter der Risikomanagementfunktion (Chief Risk Officer oder CRO), sofern …

228. Wenn der Leiter der Risikomanagementfunktion (Chief Risk Officer oder CRO), sofern …

Wenn der Leiter der Risikomanagementfunktion (Chief Risk Officer oder CRO), sofern eingerichtet, zudem Mitglied des Leitungsorgans ist, sollten die in den Absätzen 226 und 227 dargelegten Grundsätze auch für die Vergütung des CRO gelten. EBA Public

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/