+14.1.3 Spezifische Kriterien für Kontrollfunktionen
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14.1.3 Spezifische Kriterien für Kontrollfunktionen

14.1.3 Spezifische Kriterien für Kontrollfunktionen

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung
226. Wenn Mitarbeiter von Kontrollfunktionen eine variable Vergütung erhalten, sollte diese …

Wenn Mitarbeiter von Kontrollfunktionen eine variable Vergütung erhalten, sollte diese bewertet und die variable Komponente der Vergütung gesondert von den von ihnen kontrollierten Geschäftsbereichen, einschließlich der Leistung, die auf Geschäftsentscheidungen zurückgeht (z. B. Genehmigung eines neuen Produktes), an deren Kontrollfunktion sie beteiligt sind, ermittelt werden.

227. Die für die Bewertung der Leistung und Risiken herangezogenen Kriterien sollten vorwiegend auf …

Die für die Bewertung der Leistung und Risiken herangezogenen Kriterien sollten vorwiegend auf den Zielen der internen Kontrollfunktionen beruhen. Die variable Vergütung für Kontrollfunktionen sollte sich hauptsächlich aus den Kontrollzielen ergeben. Ihre variable Vergütung kann in gewissem Umfang auch auf der Leistung der Wertpapierfirma insgesamt beruhen. Die Wertpapierfirma sollte in Erwägung ziehen, einen erheblich niedrigeren Wert des Verhältnisses zwischen der variablen und der festen Komponente der Vergütung für Kontrollfunktionen als für die von ihnen kontrollierten Geschäftsbereiche festzusetzen.

228. Wenn der Leiter der Risikomanagementfunktion (Chief Risk Officer oder CRO), sofern …

Wenn der Leiter der Risikomanagementfunktion (Chief Risk Officer oder CRO), sofern eingerichtet, zudem Mitglied des Leitungsorgans ist, sollten die in den Absätzen 226 und 227 dargelegten Grundsätze auch für die Vergütung des CRO gelten. EBA Public

229. Wenn eine Wertpapierfirma keine interne Revision oder Risikomanagementfunktion einrichtet und …

Wenn eine Wertpapierfirma keine interne Revision oder Risikomanagementfunktion einrichtet und unterhält, sollte sie in der Lage sein, auf Anforderung nachzuweisen, dass die Leistungskriterien für die für die entsprechenden Verfahren zuständigen Mitarbeiter keine Anreize bieten, um die Kontrollverfahren unzulänglich auszuführen.

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/