+232. Nach Ende des Bemessungszeitraums sollte die Wertpapierfirma die variable Vergütung der …
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232. Nach Ende des Bemessungszeitraums sollte die Wertpapierfirma die variable Vergütung der …
Nach Ende des Bemessungszeitraums sollte die Wertpapierfirma die variable Vergütung der einzelnen identifizierten Mitarbeiter ermitteln, indem sich die Leistungskriterien und Risikoanpassungen in der tatsächlichen Gewährung einer Vergütung niederschlagen. Im Zuge dieses Gewährungsverfahrens sollte die Wertpapierfirma die Vergütung hinsichtlich potenzieller nachteiliger Entwicklungen in der Zukunft anpassen („Ex-ante-Risikoanpassung“).
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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