+14.2 Gewährungsverfahren
---+230. Die Wertpapierfirmen sollten einen Bonuspool einrichten. Bei der Festsetzung des Bonuspools …
---+231. Die variable Vergütung sollte nach Ende des Bemessungszeitraums gewährt werden. Der …
---+232. Nach Ende des Bemessungszeitraums sollte die Wertpapierfirma die variable Vergütung der …

14.2 Gewährungsverfahren

14.2 Gewährungsverfahren

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung
230. Die Wertpapierfirmen sollten einen Bonuspool einrichten. Bei der Festsetzung des Bonuspools …

Die Wertpapierfirmen sollten einen Bonuspool einrichten. Bei der Festsetzung des Bonuspools oder bei der individuellen Gewährung sollten die Wertpapierfirmen sämtliche aktuell bestehenden Risiken, erwarteten Verluste, veranschlagten unerwarteten Verluste und Stressbedingungen im Zusammenhang mit den Geschäftstätigkeiten der Wertpapierfirma berücksichtigen.

231. Die variable Vergütung sollte nach Ende des Bemessungszeitraums gewährt werden. Der …

Die variable Vergütung sollte nach Ende des Bemessungszeitraums gewährt werden. Der Bemessungszeitraum sollte mindestens ein Jahr betragen. Wenn längere Zeiträume zugrunde gelegt werden, können sich verschiedene Bemessungszeiträume überschneiden, z. B. in einem Jahr, in dem ein neuer mehrjähriger Zeitraum beginnt.

232. Nach Ende des Bemessungszeitraums sollte die Wertpapierfirma die variable Vergütung der …

Nach Ende des Bemessungszeitraums sollte die Wertpapierfirma die variable Vergütung der einzelnen identifizierten Mitarbeiter ermitteln, indem sich die Leistungskriterien und Risikoanpassungen in der tatsächlichen Gewährung einer Vergütung niederschlagen. Im Zuge dieses Gewährungsverfahrens sollte die Wertpapierfirma die Vergütung hinsichtlich potenzieller nachteiliger Entwicklungen in der Zukunft anpassen („Ex-ante-Risikoanpassung“).

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/