+246. Die von den Wertpapierfirmen vorgenommenen Ex-ante-Risikoanpassungen sollten, sofern sie auf …

246. Die von den Wertpapierfirmen vorgenommenen Ex-ante-Risikoanpassungen sollten, sofern sie auf …

Die von den Wertpapierfirmen vorgenommenen Ex-ante-Risikoanpassungen sollten, sofern sie auf quantitativen Kriterien beruhen, sich weitgehend auf bestehende Indikatoren stützen, die innerhalb der Wertpapierfirma zu anderen Risikomanagementzwecken eingesetzt werden. Wenn an diesen Indikatoren im Rahmen von Risikomanagementprozessen Anpassungen vorgenommen werden, sollten die Wertpapierfirmen kohärente Änderungen am Vergütungsrahmen durchführen.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/