+248. Die Wertpapierfirmen sollten qualitative Ex-ante-Risikoanpassungen bei der Festlegung des …
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248. Die Wertpapierfirmen sollten qualitative Ex-ante-Risikoanpassungen bei der Festlegung des …
Die Wertpapierfirmen sollten qualitative Ex-ante-Risikoanpassungen bei der Festlegung des Bonuspools und der Vergütung von identifizierten Mitarbeitern beispielsweise mittels Balanced Scorecards durchführen, die explizit Risiko- und Kontrollüberlegungen umfassen, wie Verstöße gegen Verpflichtungen, Verstöße gegen die Risikolimits und interne Kontrollindikatoren (z. B. auf Grundlage von Ergebnissen der Innenrevision) oder andere vergleichbare Methoden. EBA Public
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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