+256. Die Wertpapierfirmen sollten einen angemessenen Teil der Vergütung festlegen, der für eine …
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256. Die Wertpapierfirmen sollten einen angemessenen Teil der Vergütung festlegen, der für eine …
Die Wertpapierfirmen sollten einen angemessenen Teil der Vergütung festlegen, der für eine Kategorie der identifizierten Mitarbeiter oder einzelne identifizierte Mitarbeiter zurückzubehalten ist und sich auf mindestens 40 % oder mehr belaufen sollte. Bei besonders hohen variablen Vergütungsbeträgen sollte der zurückbehaltene Anteil für diese Mitarbeiter mindestens 60 % betragen.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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