+265. Die Wertpapierfirmen sollten entsprechend den Ausführungen in Artikel 32 Buchstabe j der …
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265. Die Wertpapierfirmen sollten entsprechend den Ausführungen in Artikel 32 Buchstabe j der …
Die Wertpapierfirmen sollten entsprechend den Ausführungen in Artikel 32 Buchstabe j der Richtlinie (EU) 2019/2034 der Verwendung von Instrumenten, die von der Wertpapierfirma selbst begeben werden, Priorität einräumen. Die Wertpapierfirmen können zudem die in Artikel 32 Buchstabe j Ziffern i, ii und iii der Richtlinie (EU) 2019/2034 aufgeführten Instrumente einsetzen, die im aufsichtlichen Konsolidierungskreis begeben wurden. Die variable Vergütung kann sich aus einer ausgewogenen Kombination der verschiedenen Arten von Instrumenten zusammensetzen.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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