+265. Die Wertpapierfirmen sollten entsprechend den Ausführungen in Artikel 32 Buchstabe j der …

265. Die Wertpapierfirmen sollten entsprechend den Ausführungen in Artikel 32 Buchstabe j der …

Die Wertpapierfirmen sollten entsprechend den Ausführungen in Artikel 32 Buchstabe j der Richtlinie (EU) 2019/2034 der Verwendung von Instrumenten, die von der Wertpapierfirma selbst begeben werden, Priorität einräumen. Die Wertpapierfirmen können zudem die in Artikel 32 Buchstabe j Ziffern i, ii und iii der Richtlinie (EU) 2019/2034 aufgeführten Instrumente einsetzen, die im aufsichtlichen Konsolidierungskreis begeben wurden. Die variable Vergütung kann sich aus einer ausgewogenen Kombination der verschiedenen Arten von Instrumenten zusammensetzen.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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