+279. Eine längere Sperrfrist als generell für alle identifizierte Mitarbeiter sollte in Fällen in …
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279. Eine längere Sperrfrist als generell für alle identifizierte Mitarbeiter sollte in Fällen in …
Eine längere Sperrfrist als generell für alle identifizierte Mitarbeiter sollte in Fällen in Erwägung gezogen werden, in denen die der Leistung zugrunde liegenden Risiken nach Ende der Zurückbehaltung und der üblichen Sperrfrist eintreten können, dies gilt mindestens für die Mitarbeiter mit dem stärksten Einfluss auf das Risikoprofil der Wertpapierfirmen.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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