+285. Bei der Festlegung der Kriterien für die Anwendung eines Malus oder einer Rückforderung gemäß …

285. Bei der Festlegung der Kriterien für die Anwendung eines Malus oder einer Rückforderung gemäß …

Bei der Festlegung der Kriterien für die Anwendung eines Malus oder einer Rückforderung gemäß Artikel 32 Absatz 1 Buchstabe m der Richtlinie (EU) 2019/2034 sollten die EBA Public

Wertpapierfirmen zudem einen Zeitraum festlegen, in dem Malus- oder Rückforderungsvereinbarungen auf identifizierte Mitarbeiter angewendet werden. Dieser Zeitraum sollte mindestens den Zurückbehaltungszeitraum und die Sperrfrist abdecken. Die Wertpapierfirmen können zwischen Kriterien für die Anwendung von Malus- und Rückforderungsvereinbarungen differenzieren. Rückforderungen sollten insbesondere bei Betrug oder sonstigem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten, das zu erheblichen Verlusten geführt hat, angewendet werden.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/