+285. Bei der Festlegung der Kriterien für die Anwendung eines Malus oder einer Rückforderung gemäß …
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285. Bei der Festlegung der Kriterien für die Anwendung eines Malus oder einer Rückforderung gemäß …
Bei der Festlegung der Kriterien für die Anwendung eines Malus oder einer Rückforderung gemäß Artikel 32 Absatz 1 Buchstabe m der Richtlinie (EU) 2019/2034 sollten die EBA Public Wertpapierfirmen zudem einen Zeitraum festlegen, in dem Malus- oder Rückforderungsvereinbarungen auf identifizierte Mitarbeiter angewendet werden. Dieser Zeitraum sollte mindestens den Zurückbehaltungszeitraum und die Sperrfrist abdecken. Die Wertpapierfirmen können zwischen Kriterien für die Anwendung von Malus- und Rückforderungsvereinbarungen differenzieren. Rückforderungen sollten insbesondere bei Betrug oder sonstigem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten, das zu erheblichen Verlusten geführt hat, angewendet werden.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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