+296. Die zuständigen Behörden sollten bei der Beaufsichtigung der Vergütungspolitik und -praxis der …

296. Die zuständigen Behörden sollten bei der Beaufsichtigung der Vergütungspolitik und -praxis der …

Die zuständigen Behörden sollten bei der Beaufsichtigung der Vergütungspolitik und -praxis der Wertpapierfirmen einen risikobasierten Ansatz anwenden und diese in Einklang mit den Leitlinien der EBA zum aufsichtlichen Überprüfungsverfahren überprüfen.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/