+304. Die zuständigen Behörden sollten die öffentlichen Offenlegungen über die Vergütung der …
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304. Die zuständigen Behörden sollten die öffentlichen Offenlegungen über die Vergütung der …
Die zuständigen Behörden sollten die öffentlichen Offenlegungen über die Vergütung der Wertpapierfirmen gemäß und Artikel 51 der Verordnung (EU) 2019/2033 überprüfen und festlegen, für welche Wertpapierfirmen eine reguläre Überprüfung der Offenlegungen durchgeführt werden sollte.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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