+304. Die zuständigen Behörden sollten die öffentlichen Offenlegungen über die Vergütung der …

304. Die zuständigen Behörden sollten die öffentlichen Offenlegungen über die Vergütung der …

Die zuständigen Behörden sollten die öffentlichen Offenlegungen über die Vergütung der Wertpapierfirmen gemäß und Artikel 51 der Verordnung (EU) 2019/2033 überprüfen und festlegen, für welche Wertpapierfirmen eine reguläre Überprüfung der Offenlegungen durchgeführt werden sollte.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/