+28. Alle Mitglieder des Leitungsorgans sollten über die Tätigkeiten im Allgemeinen, die Finanz- und …

28. Alle Mitglieder des Leitungsorgans sollten über die Tätigkeiten im Allgemeinen, die Finanz- und …

Alle Mitglieder des Leitungsorgans sollten über die Tätigkeiten im Allgemeinen, die Finanz- und Risikolage der Wertpapierfirma unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sowie über getroffene Entscheidungen mit wichtigen Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit der Wertpapierfirma informiert sein.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/