+31. Wenn Wertpapierfirmen juristische Personen sind, die von einer einzigen natürlichen Person in …

31. Wenn Wertpapierfirmen juristische Personen sind, die von einer einzigen natürlichen Person in …

Wenn Wertpapierfirmen juristische Personen sind, die von einer einzigen natürlichen Person in Übereinstimmung mit ihrer Satzung und den nationalen Rechtsvorschriften geführt werden, sollten die Bezugnahmen in diesen Leitlinien auf das Leitungsorgan so ausgelegt werden, dass sie auf die einzige Person anwendbar sind, die für die Durchführung alternativer Regelungen zur Sicherstellung einer soliden und umsichtigen Führung einer solchen Wertpapierfirma und die angemessene Berücksichtigung von Regelungen für die interne Governance verantwortlich ist.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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