+41. Falls es dem Vorsitz gestattet ist, geschäftsführende Aufgaben wahrzunehmen, sollte die …

41. Falls es dem Vorsitz gestattet ist, geschäftsführende Aufgaben wahrzunehmen, sollte die …

Falls es dem Vorsitz gestattet ist, geschäftsführende Aufgaben wahrzunehmen, sollte die Wertpapierfirma Maßnahmen ergreifen, um nachteilige Auswirkungen auf die Kontrollen und Gegenkontrollen der Wertpapierfirma zu mindern (z. B. indem ein leitendes Mitglied des Leitungsorgans oder ein führendes unabhängiges Mitglied des Leitungsorgans benannt wird oder dem Leitungsorgan in seiner Aufsichtsfunktion eine größere Zahl von nicht geschäftsführenden Mitgliedern angehört). Der Vorsitz des Leitungsorgans einer Wertpapierfirma in seiner Aufsichtsfunktion darf in dieser Wertpapierfirma nicht gleichzeitig die Funktion des CEO ausüben, es sei denn, dies wird von der Wertpapierfirma begründet und von den zuständigen Behörden genehmigt.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/