+48. Die Ausschüsse sollten die Aufsichtsfunktion in bestimmen Bereichen unterstützen und die …
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48. Die Ausschüsse sollten die Aufsichtsfunktion in bestimmen Bereichen unterstützen und die …
Die Ausschüsse sollten die Aufsichtsfunktion in bestimmen Bereichen unterstützen und die Entwicklung und Umsetzung eines soliden Rahmenwerks für die interne Governance begünstigen. Die Übertragung von Aufgaben auf solche Ausschüsse sollte das Leitungsorgan in seiner Aufsichtsfunktion keinesfalls von der kollektiven Erfüllung seiner Aufgaben und Pflichten entbinden.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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