+60. Der Risikoausschuss sollte mit anderen Ausschüssen zusammenarbeiten, deren Tätigkeiten …
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60. Der Risikoausschuss sollte mit anderen Ausschüssen zusammenarbeiten, deren Tätigkeiten …
Der Risikoausschuss sollte mit anderen Ausschüssen zusammenarbeiten, deren Tätigkeiten Auswirkungen auf die Risikostrategie haben können (z. B. Vergütungsausschuss, sofern eingerichtet), und sich regelmäßig mit den internen Kontrollfunktionen der Wertpapierfirma, insbesondere der Risikomanagementfunktion austauschen.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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