+64. Das Leitungsorgan sollte bewerten, ob und wie sich wesentliche Änderungen an der Struktur der …
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64. Das Leitungsorgan sollte bewerten, ob und wie sich wesentliche Änderungen an der Struktur der …
Das Leitungsorgan sollte bewerten, ob und wie sich wesentliche Änderungen an der Struktur der Gruppe (z. B. Gründung neuer Tochterunternehmen, Fusionen und Übernahmen, Verkauf oder Auflösung von Teilen der Gruppe oder externe Entwicklungen) auf die Belastbarkeit des organisatorischen Rahmens der Wertpapierfirma auswirken. Sofern Schwachstellen ermittelt werden, sollte das Leitungsorgan etwaige erforderliche Anpassungen unverzüglich vornehmen.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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