+114. Als Teil des Rahmens für Interessenkonflikte sollte das Leitungsorgan angemessene …

114. Als Teil des Rahmens für Interessenkonflikte sollte das Leitungsorgan angemessene …

Als Teil des Rahmens für Interessenkonflikte sollte das Leitungsorgan angemessene Schwellenwerte (z. B. pro Produktart, Volumen oder abhängig von den Bedingungen) festlegen, ab denen für das Geschäft mit einem Mitglied des Leitungsorgans oder seinen verbundenen Parteien stets die Genehmigung des Leitungsorgans erforderlich ist. Entscheidungen über wesentliche Darlehen und andere wesentliche Geschäfte mit Mitgliedern des Leitungsorgans, die nicht unter normalen Marktbedingungen, sondern nach den für alle Mitarbeiter verfügbaren Bedingungen abgeschlossen werden, sollten stets vom Leitungsorgan getroffen werden.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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