+115. Das Mitglied des Leitungsorgans, dem solch ein wesentliches Darlehen oder anderes wesentliches …
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115. Das Mitglied des Leitungsorgans, dem solch ein wesentliches Darlehen oder anderes wesentliches …
Das Mitglied des Leitungsorgans, dem solch ein wesentliches Darlehen oder anderes wesentliches Geschäft zugutekommt, oder das Mitglied, das mit der Gegenpartei verbunden ist, sollte nicht am Entscheidungsfindungsprozess beteiligt sein.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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