+128. Unbeschadet der Möglichkeit, Verstöße über die Mechanismen den zuständigen Behörden zu melden …

128. Unbeschadet der Möglichkeit, Verstöße über die Mechanismen den zuständigen Behörden zu melden …

Unbeschadet der Möglichkeit, Verstöße über die Mechanismen den zuständigen Behörden zu melden, können die zuständigen Behörden die Mitarbeiter beaufsichtigter Wertpapierfirmen ermutigen, zuerst zu versuchen, die Hinweisgeberverfahren ihrer Wertpapierfirmen zu nutzen.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/