+161. Die Risikomanagementfunktion sollte Zugang zu allen Geschäftsbereichen und sonstigen internen …
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161. Die Risikomanagementfunktion sollte Zugang zu allen Geschäftsbereichen und sonstigen internen …
Die Risikomanagementfunktion sollte Zugang zu allen Geschäftsbereichen und sonstigen internen Einheiten, die das Potenzial zur Erzeugung von Risiken aufweisen, sowie zu relevanten Tochterunternehmen und verbundenen Unternehmen haben.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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