+18 Risikomanagementfunktion
---+159. Die Risikomanagementfunktion sollte die gesamte Wertpapierfirma abdecken. Die …
---+160. Die Risikomanagementfunktion sollte gegebenenfalls über direkten Zugang zum Leitungsorgan in …
---+161. Die Risikomanagementfunktion sollte Zugang zu allen Geschäftsbereichen und sonstigen internen …
---+162. Die Mitarbeiter innerhalb der Risikomanagementfunktion sollten über ausreichende Kenntnisse …
---+163. Die Risikomanagementfunktion sollte ein zentraler organisatorischer Bestandteil der …
---+164. In einer Gruppe sollte die Risikomanagementfunktion im EU-Mutterunternehmen in der Lage sein …
---+165. Die Risikomanagementfunktion sollte unabhängige einschlägige Informationen, Analysen und …
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18 Risikomanagementfunktion
18 Risikomanagementfunktion
1. Übersicht
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Regulierung |
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159. Die Risikomanagementfunktion sollte die gesamte Wertpapierfirma abdecken. Die …
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Die Risikomanagementfunktion sollte die gesamte Wertpapierfirma abdecken. Die Risikomanagementfunktion sollte unter Berücksichtigung der in Titel I aufgeführten Kriterien für die Verhältnismäßigkeit über ausreichende Befugnisse, ausreichendes Gewicht und ausreichende Ressourcen verfügen, um die Risikorichtlinien und den Risikomanagementrahmen entsprechend Abschnitt 17 umzusetzen.
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160. Die Risikomanagementfunktion sollte gegebenenfalls über direkten Zugang zum Leitungsorgan in …
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Die Risikomanagementfunktion sollte gegebenenfalls über direkten Zugang zum Leitungsorgan in seiner Aufsichtsfunktion und dessen Ausschüssen, sofern eingerichtet, insbesondere zum Risikoausschuss, verfügen.
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161. Die Risikomanagementfunktion sollte Zugang zu allen Geschäftsbereichen und sonstigen internen …
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Die Risikomanagementfunktion sollte Zugang zu allen Geschäftsbereichen und sonstigen internen Einheiten, die das Potenzial zur Erzeugung von Risiken aufweisen, sowie zu relevanten Tochterunternehmen und verbundenen Unternehmen haben.
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162. Die Mitarbeiter innerhalb der Risikomanagementfunktion sollten über ausreichende Kenntnisse …
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Die Mitarbeiter innerhalb der Risikomanagementfunktion sollten über ausreichende Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen mit Blick auf die Techniken und Verfahren des Risikomanagements sowie Märkte und Produkte besitzen und Zugang zu regelmäßigen Weiterbildungen haben.
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163. Die Risikomanagementfunktion sollte ein zentraler organisatorischer Bestandteil der …
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Die Risikomanagementfunktion sollte ein zentraler organisatorischer Bestandteil der Wertpapierfirma und so strukturiert sein, dass sie die Risikorichtlinien umsetzen und den Risikomanagementrahmen kontrollieren kann. Die Risikomanagementfunktion sollte eine Schlüsselrolle bei der Sicherstellung wirksamer Risikomanagementprozesse einer Wertpapierfirma spielen. Die Risikomanagementfunktion sollte in alle wichtigen Entscheidungen im Bereich des Risikomanagements aktiv eingebunden sein.
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164. In einer Gruppe sollte die Risikomanagementfunktion im EU-Mutterunternehmen in der Lage sein …
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In einer Gruppe sollte die Risikomanagementfunktion im EU-Mutterunternehmen in der Lage sein, über eine gruppenweite ganzheitliche Übersicht über alle Risiken zu verfügen und sicherzustellen, dass die Risikostrategie eingehalten wird.
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165. Die Risikomanagementfunktion sollte unabhängige einschlägige Informationen, Analysen und …
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Die Risikomanagementfunktion sollte unabhängige einschlägige Informationen, Analysen und Expertenmeinungen über Risikopositionen bereitstellen und die Geschäftsbereiche oder internen Einheiten in allen risikopolitischen Fragestellungen beraten; zudem sollte sie das Leitungsorgan darüber informieren, ob diese Informationen und Empfehlungen mit der Risikostrategie und dem Risikoappetit der Wertpapierfirma in Einklang stehen. Die Risikomanagementfunktion kann Verbesserungen des Risikomanagementrahmens und Abhilfemaßnahmen empfehlen, um Verletzungen der Risikorichtlinien, -prozesse und -limite zu beheben.
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1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
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Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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