+167. Durch die Einbindung der Risikomanagementfunktion in Entscheidungsprozesse sollte …
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167. Durch die Einbindung der Risikomanagementfunktion in Entscheidungsprozesse sollte …
Durch die Einbindung der Risikomanagementfunktion in Entscheidungsprozesse sollte gewährleistet werden, dass Risikoerwägungen angemessen berücksichtigt werden. Die Verantwortung für die getroffenen Entscheidungen verbleibt jedoch bei den Geschäftsbereichen und internen Einheiten und letztlich beim Leitungsorgan.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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