+168. Bevor Entscheidungen über wesentliche Änderungen von Prozessen oder Systemen oder die …
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168. Bevor Entscheidungen über wesentliche Änderungen von Prozessen oder Systemen oder die …
Bevor Entscheidungen über wesentliche Änderungen von Prozessen oder Systemen oder die Durchführung außergewöhnlicher Transaktionen getroffen werden, sollte die Risikomanagementfunktion in die Bewertung der Auswirkungen solcher Änderungen und außergewöhnlicher Transaktionen auf das Gesamtrisiko der Wertpapierfirma und der Gruppe eingebunden werden und sollte ihre Feststellungen direkt dem Leitungsorgan berichten, bevor eine Entscheidung getroffen wird.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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