+171. Die Risikomanagementfunktion sollte sicherstellen, dass die Ermittlung und Beurteilung nicht …
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171. Die Risikomanagementfunktion sollte sicherstellen, dass die Ermittlung und Beurteilung nicht …
Die Risikomanagementfunktion sollte sicherstellen, dass die Ermittlung und Beurteilung nicht nur auf quantitativen Informationen oder Ergebnissen von Risikomodellen beruhen, sondern auch qualitative Ansätze berücksichtigt werden. Die Risikomanagementfunktion sollte das Leitungsorgan über die zugrunde gelegten Annahmen und potenziellen Mängel der Risikomodelle und -analysen informiert halten.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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