+18.3 Rolle der Risikomanagementfunktion bei der Ermittlung, Messung, Beurteilung, Steuerung, Minderung, Überwachung und Berichterstattung von Risiken
---+170. Die Risikomanagementfunktion sollte sicherstellen, dass ein angemessener …
---+171. Die Risikomanagementfunktion sollte sicherstellen, dass die Ermittlung und Beurteilung nicht …
---+172. Die Risikomanagementfunktion sollte dafür Sorge tragen, dass Geschäfte mit verbundenen …
---+173. Die Risikomanagementfunktion sollte gewährleisten, dass alle ermittelten Risiken wirksam von …
---+174. Die Risikomanagementfunktion sollte regelmäßig das tatsächliche Risikoprofil der …
---+175. Die Risikomanagementfunktion sollte Trends analysieren und neue oder entstehende Risiken sowie …
---+176. Die Risikomanagementfunktion sollte Möglichkeiten zur Risikominderung bewerten. Die …

18.3 Rolle der Risikomanagementfunktion bei der Ermittlung, Messung, Beurteilung, Steuerung, Minderung, Überwachung und Berichterstattung von Risiken

18.3 Rolle der Risikomanagementfunktion bei der Ermittlung, Messung, Beurteilung, Steuerung, Minderung, Überwachung und Berichterstattung von Risiken

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung
170. Die Risikomanagementfunktion sollte sicherstellen, dass ein angemessener …

Die Risikomanagementfunktion sollte sicherstellen, dass ein angemessener Risikomanagementrahmen vorhanden ist und alle Risiken von den zuständigen Einheiten der Wertpapierfirma ermittelt, beurteilt, gemessen, überwacht, gesteuert und ordnungsgemäß berichtet werden.

171. Die Risikomanagementfunktion sollte sicherstellen, dass die Ermittlung und Beurteilung nicht …

Die Risikomanagementfunktion sollte sicherstellen, dass die Ermittlung und Beurteilung nicht nur auf quantitativen Informationen oder Ergebnissen von Risikomodellen beruhen, sondern auch qualitative Ansätze berücksichtigt werden. Die Risikomanagementfunktion sollte das Leitungsorgan über die zugrunde gelegten Annahmen und potenziellen Mängel der Risikomodelle und -analysen informiert halten.

172. Die Risikomanagementfunktion sollte dafür Sorge tragen, dass Geschäfte mit verbundenen …

Die Risikomanagementfunktion sollte dafür Sorge tragen, dass Geschäfte mit verbundenen Unternehmen überprüft und die Risiken, die sich daraus für die Wertpapierfirma ergeben, erkannt und angemessen bewertet werden.

173. Die Risikomanagementfunktion sollte gewährleisten, dass alle ermittelten Risiken wirksam von …

Die Risikomanagementfunktion sollte gewährleisten, dass alle ermittelten Risiken wirksam von den Geschäftsbereichen überwacht werden.

174. Die Risikomanagementfunktion sollte regelmäßig das tatsächliche Risikoprofil der …

Die Risikomanagementfunktion sollte regelmäßig das tatsächliche Risikoprofil der Wertpapierfirma überwachen und es mit den strategischen Zielen und dem Risikoappetit der Wertpapierfirma abgleichen, damit das Leitungsorgan in seiner Leitungsfunktion entsprechende Entscheidungen treffen und das Leitungsorgan in seiner Aufsichtsfunktion die Entscheidungen kritisch hinterfragen kann.

175. Die Risikomanagementfunktion sollte Trends analysieren und neue oder entstehende Risiken sowie …

Die Risikomanagementfunktion sollte Trends analysieren und neue oder entstehende Risiken sowie steigende Risiken erkennen, die sich aus sich ändernden Umständen und Bedingungen ergeben. Sie sollte außerdem regelmäßig die aktuellen Risikoergebnisse anhand der bisherigen Einschätzungen (d. h. Rückvergleiche) zur Bewertung und Verbesserung der Genauigkeit und Wirksamkeit des Risikomanagementprozesses überprüfen.

176. Die Risikomanagementfunktion sollte Möglichkeiten zur Risikominderung bewerten. Die …

Die Risikomanagementfunktion sollte Möglichkeiten zur Risikominderung bewerten. Die Berichterstattung an das Leitungsorgan sollte vorgeschlagene geeignete Risikominderungsmaßnahmen enthalten.

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/