+179. Sofern eingerichtet, sollte der Leiter der Risikomanagementfunktion dafür zuständig sein …

179. Sofern eingerichtet, sollte der Leiter der Risikomanagementfunktion dafür zuständig sein …

Sofern eingerichtet, sollte der Leiter der Risikomanagementfunktion dafür zuständig sein, umfassende und verständliche Informationen zu den Risiken zur Verfügung zu stellen und das Leitungsorgan zu beraten, um dieses in die Lage zu versetzen, das Gesamtrisikoprofil der Wertpapierfirma zu verstehen. Gleiches gilt für den Leiter der Risikomanagementfunktion einer Mutterwertpapierfirma im Hinblick auf die konsolidierte Ebene. Sofern keine unabhängige Funktion eingerichtet wurde, liegen die Zuständigkeiten des Leiters der Risikomanagementfunktion bei den Mitarbeitern, denen die Risikomanagementverfahren übertragen wurden, oder direkt bei den Mitgliedern des Leitungsorgans.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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