+207. Notfallpläne, Pläne zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs sowie Pläne zur …
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207. Notfallpläne, Pläne zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs sowie Pläne zur …
Notfallpläne, Pläne zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs sowie Pläne zur Wiederherstellung sind zu dokumentieren und sorgfältig umzusetzen. Die Dokumentation sollte innerhalb der Geschäftsbereiche, internen Einheiten und der Risikomanagementfunktion für die für Risikomanagementverfahren zuständigen Mitarbeiter zugänglich und auf Systemen gespeichert sein, die physisch getrennt und im Fall einer Notsituation problemlos zugänglich sind. Dazu sollten geeignete Weiterbildungsmaßnahmen angeboten werden. Die Pläne sollten regelmäßig getestet und aktualisiert werden. Probleme oder Störungen, die sich bei den Tests ergeben, sollten dokumentiert und analysiert werden, und die Pläne sollten entsprechend überarbeitet werden.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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