+Titel VI – Maßnahmen für die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs
---+202. Wertpapierfirmen sollten einen soliden Plan für die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs …
---+203. Die Wertpapierfirmen können eine spezielle unabhängige Funktion für die Aufrechterhaltung des …
---+204. Die Geschäftstätigkeit einer Wertpapierfirma hängt von verschiedenen entscheidenden Ressourcen …
---+205. Bei der Einrichtung solider Maßnahmen für die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs sollte …
---+206. Auf der Grundlage der vorstehend genannten Analyse sollte eine Wertpapierfirma Folgendes …
---+207. Notfallpläne, Pläne zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs sowie Pläne zur …

Titel VI – Maßnahmen für die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs

Titel VI – Maßnahmen für die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung
202. Wertpapierfirmen sollten einen soliden Plan für die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs …

Wertpapierfirmen sollten einen soliden Plan für die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs und die Wiederherstellung der Geschäftsabläufe erstellen, um in der Lage zu sein, den kontinuierlichen Dienstbetrieb aufrechtzuerhalten, und Verluste im Fall von schwerwiegenden Betriebsstörungen zu begrenzen.

203. Die Wertpapierfirmen können eine spezielle unabhängige Funktion für die Aufrechterhaltung des …

Die Wertpapierfirmen können eine spezielle unabhängige Funktion für die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs einrichten.

204. Die Geschäftstätigkeit einer Wertpapierfirma hängt von verschiedenen entscheidenden Ressourcen …

Die Geschäftstätigkeit einer Wertpapierfirma hängt von verschiedenen entscheidenden Ressourcen (z. B. IT-Systeme, einschließlich Cloud-Diensten, Kommunikationssysteme, Stammpersonal und Gebäude) ab. Maßnahmen für die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs zielen darauf ab, die operativen, finanziellen, rechtlichen, Reputations- und sonstigen wesentlichen Folgen eines Versagens oder eines längeren Ausfalls dieser Ressourcen und der sich daraus ergebenden Unterbrechung der üblichen Geschäftsabläufe der Wertpapierfirma zu mindern. Weitere Risikomanagementmaßnahmen könnten darauf abzielen, die Wahrscheinlichkeit solcher Zwischenfälle zu verringern oder deren finanzielle Auswirkungen auf Dritte zu übertragen (z. B. im Rahmen einer Versicherung).

205. Bei der Einrichtung solider Maßnahmen für die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs sollte …

Bei der Einrichtung solider Maßnahmen für die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs sollte eine Wertpapierfirma eine sorgfältige Analyse der Risikofaktoren vornehmen und prüfen, inwieweit sie durch schwerwiegende Betriebsstörungen gefährdet ist, und deren potenzielle Auswirkungen (quantitativ und qualitativ) anhand von internen und/oder externen Daten und einer Szenario-Analyse bewerten. Diese Analyse sollte sich auf alle Geschäftsbereiche und internen Einheiten, einschließlich der Risikomanagementfunktion, oder Risikomanagementverfahren erstrecken und sollte deren Verflechtungen berücksichtigen. Die Ergebnisse der Analyse sollten einen Beitrag zur Definition der Prioritäten und Ziele bei der Wiederherstellung der Geschäftsabläufe der Wertpapierfirma leisten.

206. Auf der Grundlage der vorstehend genannten Analyse sollte eine Wertpapierfirma Folgendes …

Auf der Grundlage der vorstehend genannten Analyse sollte eine Wertpapierfirma Folgendes einrichten:

  • a. Notfallpläne sowie Pläne zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs, damit eine Wertpapierfirma angemessen auf Notsituationen reagieren kann und in der Lage ist, seine wichtigsten Geschäftstätigkeiten im Fall einer Unterbrechung seiner üblichen Geschäftsabläufe aufrechtzuerhalten, und
  • b. Pläne für die Wiederherstellung entscheidender kritischer Ressourcen, die die Wertpapierfirma in die Lage versetzen, innerhalb einer angemessenen Zeitspanne ihre üblichen Geschäftsabläufe wieder aufzunehmen. Restrisiken aufgrund potenzieller Geschäftsunterbrechungen sollten mit dem Risikoappetit der Wertpapierfirma vereinbar sein.
207. Notfallpläne, Pläne zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs sowie Pläne zur …

Notfallpläne, Pläne zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs sowie Pläne zur Wiederherstellung sind zu dokumentieren und sorgfältig umzusetzen. Die Dokumentation sollte innerhalb der Geschäftsbereiche, internen Einheiten und der Risikomanagementfunktion für die für Risikomanagementverfahren zuständigen Mitarbeiter zugänglich und auf Systemen gespeichert sein, die physisch getrennt und im Fall einer Notsituation problemlos zugänglich sind. Dazu sollten geeignete Weiterbildungsmaßnahmen angeboten werden. Die Pläne sollten regelmäßig getestet und aktualisiert werden. Probleme oder Störungen, die sich bei den Tests ergeben, sollten dokumentiert und analysiert werden, und die Pläne sollten entsprechend überarbeitet werden.

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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